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Energieausweis INFENSA

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Alles was Sie zum Energieausweis wissen müssen in Kürze.

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In dieser kurzen Übersicht zum Energieausweis finden sie alle relevanten Informationen zum Thema. Unteranderem wie sich Bedarfs- und Verbrauchsausweise unterscheiden und wie sie diese dann auch richtig interpretieren. Und es werden alle wichtigen Fragen zu Ausweispflichten, möglichen Ausstellungsberechtigten, den anfallenden Kosten und der Gültigkeit des Energieausweise beantwortet.

Übersicht und allgemeine Erklärung zu Energieausweisen für Gebäude

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, welches ein Gebäude hinsichtlich der energetischen Kennzahlen, also dem Ist-Zustand bewertet. Mit Hilfe dieser Energieausweise lassen sich unterschiedliche Immobilien in Hinblick auf die Energieeffizienz vergleichen. So können Sie einfach und schnell herausfinden, ob Ihre Immobilie Energie spart oder doch ein richtiger Energiefresser ist.

Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen

Grundsätzlich wird bei der Ermittlung des Energiebedarfs zwischen zwei Verfahren unterschieden. Je nach Berechnungsmethode handelt es sich dann um einen sogenannten

  • Bedarfsausweis oder
  • Verbrauchsausweis.

Für den Bedarfsausweis werden die Energiekennwerte auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs für die jeweilige Immobilie ermittelt. Um einen Verbrauchsausweis handelt es sich dann, wenn die Kennwerte anhand des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs kalkuliert werden. Für beide Verfahren gilt der Bezug auf die wirklich genutzte und nicht auf die zur Verfügung stehende gesamte Wohnfläche.

Ob ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis erforderlich ist, hängt von den Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes ab. Für Neubauten beispielsweise muss grundsätzlich ein Bedarfsausweis auf Grundlage der berechneten Werte ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude können die Energieausweise dagegen auch auf den gemessenen Energieverbräuchen basieren, sofern die Immobilie die Bauvorschriften aus der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält. Es darf also ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das Nutzerverhalten stark variiert und es daher zu großen Unsicherheiten bezüglich der kalkulierten Energiekennwerte kommt.

Energieausweise richtig interpretieren

Der ermittelte jährliche Energieverbrauch oder auch der Heizwärmebedarf wird im Energieausweis mit der Einheit Kilowatt-stunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2a) angegeben. Hierbei gilt folgende Regel, je niedriger dieser Kennwert, desto besser ist der energetische Zustand des Gebäudes. Neben dem Endenergieverbrauch des Gebäudes wird auch der Primärenergieverbrauch angegeben. Dieser berücksichtigt durch einen Primärenergiefaktor zusätzliche Verluste die durch Umwandlung, Transport und Lagerung des Energieträgers entstehen bevor dieser am Gebäude ankommt. Zusätzlich schaffen Farbcodes und die Einteilung in Energieeffizienzklassen eine gute Orientierung und Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien. Eingeteilt werden die Energieeffizienzklassen von A+ bis H in abnehmender energetischer Qualität.

In dieser kurzen Übersicht zum Energieausweis finden sie alle relevanten Informationen zum Thema. Unteranderem wie sich Bedarfs- und Verbrauchsausweise unterscheiden und wie sie diese dann auch richtig interpretieren. Und es werden alle wichtigen Fragen zu Ausweispflichten, möglichen Ausstellungsberechtigten, den anfallenden Kosten und der Gültigkeit des Energieausweise beantwortet.

Übersicht und allgemeine Erklärung zu Energieausweisen für Gebäude

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, welches ein Gebäude hinsichtlich der energetischen Kennzahlen, also dem Ist-Zustand bewertet. Mit Hilfe dieser Energieausweise lassen sich unterschiedliche Immobilien in Hinblick auf die Energieeffizienz vergleichen. So können Sie einfach und schnell herausfinden, ob Ihre Immobilie Energie spart oder doch ein richtiger Energiefresser ist.

Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen

Grundsätzlich wird bei der Ermittlung des Energiebedarfs zwischen zwei Verfahren unterschieden. Je nach Berechnungsmethode handelt es sich dann um einen sogenannten

  • Bedarfsausweis oder
  • Verbrauchsausweis.

Für den Bedarfsausweis werden die Energiekennwerte auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs für die jeweilige Immobilie ermittelt. Um einen Verbrauchsausweis handelt es sich dann, wenn die Kennwerte anhand des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs kalkuliert werden. Für beide Verfahren gilt der Bezug auf die wirklich genutzte und nicht auf die zur Verfügung stehende gesamte Wohnfläche.

Ob ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis erforderlich ist, hängt von den Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes ab. Für Neubauten beispielsweise muss grundsätzlich ein Bedarfsausweis auf Grundlage der berechneten Werte ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude können die Energieausweise dagegen auch auf den gemessenen Energieverbräuchen basieren, sofern die Immobilie die Bauvorschriften aus der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält. Es darf also ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das Nutzerverhalten stark variiert und es daher zu großen Unsicherheiten bezüglich der kalkulierten Energiekennwerte kommt.

Energieausweise richtig interpretieren

Der ermittelte jährliche Energieverbrauch oder auch der Heizwärmebedarf wird im Energieausweis mit der Einheit Kilowatt-stunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2a) angegeben. Hierbei gilt folgende Regel, je niedriger dieser Kennwert, desto besser ist der energetische Zustand des Gebäudes. Neben dem Endenergieverbrauch des Gebäudes wird auch der Primärenergieverbrauch angegeben. Dieser berücksichtigt durch einen Primärenergiefaktor zusätzliche Verluste die durch Umwandlung, Transport und Lagerung des Energieträgers entstehen bevor dieser am Gebäude ankommt. Zusätzlich schaffen Farbcodes und die Einteilung in Energieeffizienzklassen eine gute Orientierung und Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien. Eingeteilt werden die Energieeffizienzklassen von A+ bis H in abnehmender energetischer Qualität.

Energieausweis INFENSA

Energieausweispflicht für Immobilien

Ein solcher energetischer Gebäudeausweis ist im Allgemeinen bei der Errichtung neuer und der Änderung oder Erweiterung bestehender Gebäude zu erstellen.

Zudem ist potentiellen Mietern, Pächtern oder Käufern ein Energieausweise auf Verlangen vorzulegen, da sich diese so einen besseren Überblick über die anfallenden Energiekosten verschaffen können. In öffentlich genutzten Gebäuden besteht ab einer bestimmten Größe (ab 250 m2) sogar die Pflicht zum öffentlichen Aushang eines Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle.

Mögliche Instanzen, die einen Energieausweis erstellen dürfen

Ausstellungsberechtigt sind nach den Bestimmungen der EnEV unterschiedliche Personen. Dies sind beispielsweise

  • Architekten und Hochschulabsolventen verschiedener technischer und naturwissenschaftlicher Fachrichtungen,
  • Handwerksmeister mit erforderlichen Zusatzqualifikationen, sowie
  • speziell ausgebildete Energieberater.

Anfallende Kosten für die Erstellung eines Energieausweises

Die Kosten, die für die Erstellung eines Energieausweises anfallen sind abhängig von der jeweiligen Berechnungsmethode und dem damit verbundenen Aufwand.

Für Verbrauchsausweise sind die in der Vergangenheit tatsächlich verbrauchten Energiemengen relevant, hierzu werden die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre ausgewertet, diese liefern einen ungefähren Richtwert für die Energieeffizienz des Gebäudes. Unterschiedliches Nutzerverhalten ist jedoch maßgeblich entscheidend für mögliche Unsicherheitsfaktoren. Fachgerecht erstellte Verbrauchsausweise sind im Kostenbereich von 49-99€ anzusetzen.

Die Erstellung eines Bedarfsausweises hingegen erfordert deutlich mehr Aufwand und ist dementsprechend auch mit höheren Kosten verbunden. Hierfür müssen verschiedene Gebäudekennwerte zur Bauphysik und Analgentechnik mit komplexen Berechnungsprogrammen ermittelt werden. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen bei etwa 300-400 €.

Gültigkeit eines Energieausweises

Energieausweise verlieren mit der Zeit ihre Gültigkeit im Allgemeinen gilt hier eine Zehnjahresfrist. Ist diese abgelaufen und soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden, muss ein aktueller Energieausweis beantragt werden. Auf der ersten Seite des Energieausweises wird zu dem auch immer die Gültigkeit angegeben.

 

Energieausweispflicht für Immobilien

Ein solcher energetischer Gebäudeausweis ist im Allgemeinen bei der Errichtung neuer und der Änderung oder Erweiterung bestehender Gebäude zu erstellen.

Zudem ist potentiellen Mietern, Pächtern oder Käufern ein Energieausweise auf Verlangen vorzulegen, da sich diese so einen besseren Überblick über die anfallenden Energiekosten verschaffen können. In öffentlich genutzten Gebäuden besteht ab einer bestimmten Größe (ab 250 m2) sogar die Pflicht zum öffentlichen Aushang eines Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle.

Mögliche Instanzen, die einen Energieausweis erstellen dürfen

Ausstellungsberechtigt sind nach den Bestimmungen der EnEV unterschiedliche Personen. Dies sind beispielsweise

  • Architekten und Hochschulabsolventen verschiedener technischer und naturwissenschaftlicher Fachrichtungen,
  • Handwerksmeister mit erforderlichen Zusatzqualifikationen, sowie
  • speziell ausgebildete Energieberater.

Anfallende Kosten für die Erstellung eines Energieausweises

Die Kosten, die für die Erstellung eines Energieausweises anfallen sind abhängig von der jeweiligen Berechnungsmethode und dem damit verbundenen Aufwand.

Für Verbrauchsausweise sind die in der Vergangenheit tatsächlich verbrauchten Energiemengen relevant, hierzu werden die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre ausgewertet, diese liefern einen ungefähren Richtwert für die Energieeffizienz des Gebäudes. Unterschiedliches Nutzerverhalten ist jedoch maßgeblich entscheidend für mögliche Unsicherheitsfaktoren. Fachgerecht erstellte Verbrauchsausweise sind im Kostenbereich von 49-99€ anzusetzen.

Die Erstellung eines Bedarfsausweises hingegen erfordert deutlich mehr Aufwand und ist dementsprechend auch mit höheren Kosten verbunden. Hierfür müssen verschiedene Gebäudekennwerte zur Bauphysik und Analgentechnik mit komplexen Berechnungsprogrammen ermittelt werden. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen bei etwa 300-400 €.

Gültigkeit eines Energieausweises

Energieausweise verlieren mit der Zeit ihre Gültigkeit im Allgemeinen gilt hier eine Zehnjahresfrist. Ist diese abgelaufen und soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden, muss ein aktueller Energieausweis beantragt werden. Auf der ersten Seite des Energieausweises wird zu dem auch immer die Gültigkeit angegeben.

 

Haben Sie Fragen?

Haben Sie noch weitere ungeklärte spezifische Fragen zum Thema „Energieausweise“? Das Institut für energetische Sanierung (INFENSA) steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.