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EnSimiMaV

Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

EnSimiMaV

Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

EnSimiMaV

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die energetische Anforderungen an Gebäude festlegt.
Die EnSimiMaV ist Teil der deutschen Gesetzgebung zur Energieeffizienz im Gebäudesektor und spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Klimaschutzzielen. Weitere detaillierte Informationen zur EnSimiMaV finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Infensa-EnSimiMaV

Wichtige Daten und Fakten: 

 

Ziel: Die EnSimiMaV hat das Hauptziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Dadurch soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Anforderungen: Die Verordnung legt bestimmte Anforderungen an Neubauten sowie an bestehende Gebäude fest, die umfangreich saniert oder erweitert werden. Diese Anforderungen beziehen sich unter anderem auf den maximalen Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung.

Energetische Standards: Die EnSimiMaV orientiert sich an verschiedenen energetischen Standards, wie z.B. dem Energiebedarfs- und dem Energieverbrauchsstandard.

EnEV-Nachweis: Eigentümer von Gebäuden müssen bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen einen Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) erbringen. Dieser Nachweis zeigt, dass die energetischen Anforderungen eingehalten wurden.

Ausnahmen und Sonderregelungen: Es gibt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude mit besonderen Nutzungszwecken. Diese können unter bestimmten Bedingungen von den Anforderungen der EnSimiMaV abweichen.

Prüfung und Optimierung – für ein effizientes Heizsystem

 
Bei der Prüfung wird geschaut ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden muss, die technischen Parameter ausreichend sind, effiziente Heizungspumpen installiert sind und Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen und Armaturen von Nöten sind. Die Durchführung wird für gewöhnlich von Schornsteinfegern, Handwerkern oder Energieeffizienzexperten von der offiziellen Liste durchgeführt. Die Optimierungsmaßnahmen umfassen eine abgesenkte Vorlauftemperatur und optimierte Heizkurven, Zirkulationsbedingungen, Warmwassertemperatur und Heizgrenztemperatur. Zudem werden Maßnahmen geprüft, wodurch die Temperatur während der eigenen Abstinenz gesenkt werden kann. Von den Maßnahmen sind Häuser nicht betroffen, die sich in den zwei Jahren vor EnSimiMaV einer Prüfung unterzogen haben. 
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Hydraulischer Abgleich 


Der hydraulische Abgleich trägt zu einer größeren Energieeffizienz bei, erhöht den Wohnkomfort und senkt die Heizkosten. Pflicht ist der hydraulische Abgleich für Nichtwohngebäude bis 1000 m² und für Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023. Für Wohngebäude mit 6 bis 9 Wohneinheiten  muss bis zum 15.09.2024 hydraulisch abgeglichen werden. Es ist keine BEG-Förderung vorgesehen. Kein hydraulischer Abgleich muss durchgeführt werden, wenn bereits abgeglichen wurde oder in den 6 Monaten nach Stichtage ein Heizungstausch, eine Wärmedämmung oder eine Stilllegung vorgesehen ist. Neben dem hydraulischen Abgleich ist eine Heizlastberechnung und eine Vorlauftemperaturkontrolle erforderlich.

Energieeffizienz in der Wirtschaft 


Die EnSimiMaV sieht für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von über 10 GWh im Durchschnitt der letzten drei Jahre die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor. Abgesehen von außerplanmäßigen Gründen, wie Fachkräftemangel oder Lieferschwierigkeiten, müssen diese Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden. Bevor Maßnahmen umgesetzt werden müssen diese noch auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Wirtschaftliche Maßnahmen sind definiert als Investitionen die in der ersten Fünftel der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert generieren. Als Bewertungszeitraum darf höchstens 15 Jahre angesetzt werden. Die Durchsetzung oder Nichtdurchsetzung muss von Umweltgutachtern, Zertifizierern und Energieauditoren bescheinigt werden. 

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FAQs 

 

Alles was Sie zur EnsimiMaV wissen müssen!