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Regionale Förderungen.

Was viele nicht wissen, in ganz Deutschland gibt es eine große Zahl an regionalen Förderungen, die nur für einen bestimmten, Bezirk, eine Stadt oder ein Bundesland gelten. Daher unterscheiden sich diese Förderungen alle zusehends voneinander. Dadurch haben alle Bezirke andere Bestimmungen und Anforderungen an die jeweiligen Zuschüssen und Kredite.

Deswegen würde es in diesem Falle den Rahmen sprengen jede einzelne Förderung zu nennen und darzustellen. Als Beispiel orientieren wir uns hier an der Förderbank nahe unserem Unternehmenssitz in Hamburg. Denn hier in Hamburg gibt es eine eigenständige Förder- und Investitionsbank, die sich IFB nennt. Deren Zuschussprogramm ist ebenfalls ziemlich vielseitig.

Förderprogramm “Wärmeschutz im Gebäudebestand”

Das Förderprogramm “Wärmeschutz im Gebäudebestand” bezieht sich auf die energetische Sanierung der Gebäudehülle, also die Dämmung des Daches, der Außenwände oder ein Fensteraustausch, bei Wohngebäuden aller Baujahre bis einschließlich 1994.

Weiter werden die Förderkonditionen werden in Form eines Zuschusses nach Maßnahmenfertigstellung ausgezahlt und beziehen sich in den meisten Fällen auf die Quadratmeter Fläche. So bekommt man beispielsweise 20€/m2 für die Außendämmung der Außenwände. Mehr noch bekommt man für den Austausch von wärmeschutzverglasten Fenstern, nämlich 70€/m2.

Förderprogramm ” Erneuerbare Wärme”

Das Förderprogramm “Erneuerbare Wärme” umfasst die Anlagentechnik mit großem Schwerpunkt auf die Solartechnik. Denn nachhaltige Anlagensysteme wie Pelletanlagen oder Wärmepumpen finden hier besondere Beachtung.  

Ähnlich wie beim Förderprogramm “Wärmeschutz im Gebäudebestand” orientieren sich die Förderhöhen hier an der Fläche oder der Leistung (in kW) der Anlagentechnik.

Daher sollte darauf Acht gegeben werden, welche Anlagentechnik man sich einbaut. Letztendlich sollten sie bei Fragen zu Details der jeweiligen Förderprogramme einen Energieberater kontaktieren. Dahingehend dürfen Sie gerne Kontakt zu einem unserer Energieberater aufnehmen.

Kumulierbarkeit mit Förderprogrammen der KfW & BAFA

Die Förderprogramme lassen sich zudem mit denen der KfW und BAFA kombinieren, sodass äußerst attraktive Fördersummen zustande kommen können. Dennoch sollte darauf geachtet werden, mit welchen von Beiden man die Förderungen kumuliert. Denn untereinander sind die KfW und das BAFA nicht kumulierbar.

Insbesondere Anlagen, die mit einer Warmwasser- und Heizungsunterstützenden Solarthermieanlage ausgestattet werden, profitieren von dieser Förderung. So ist in der Kombination mit der BAFA für eine Pelletanlage mit einer Warmwasser- und Heizungsunterstützenden Solarthermieanlage eine Förderung von bis zu 13.000€ möglich, wodurch sich die Technik äußerst attraktiv in den Vordergrund rückt.

Lassen Sie sich auch hier von einem Energieberater eine Kostenaufstellung fertigen, um herauszukristallisieren welche Fördersummen für Ihre Maßnahmen im Bereich des Möglichen liegen. Denn neben diesen Förderungen existieren auch noch weitere Förderprogramme wie beispielsweise eine Gründachförderung, Schallschutz Förderung oder die Ausstellung eines Hamburger Energiepasses.

Weitere Fördertöpfe in ganz Deutschland

Neben der IFB Förderung in Hamburg gibt es auch noch Unmengen an weiteren möglichen Fördertöpfen in ganz Deutschland. So gut wie jedes Bundesland hat seine eigene Förderbank. Zusätzlich gibt es sogar teilweise Bezirks- oder Stadtförderungen, die möglich sind. Diese alle aufzulisten würde jedoch den Rahmen sprengen. 

Sprechen Sie uns daher am besten direkt drauf an, sollte Sie Fragen zu individuellen Bundesländern, Kreisen oder Städten haben. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen!

Was viele nicht wissen, in ganz Deutschland gibt es eine große Zahl an regionalen Förderungen, die nur für einen bestimmten, Bezirk, eine Stadt oder ein Bundesland gelten. Daher unterscheiden sich diese Förderungen alle zusehends voneinander. Dadurch haben alle Bezirke andere Bestimmungen und Anforderungen an die jeweiligen Zuschüssen und Kredite.

Deswegen würde es in diesem Falle den Rahmen sprengen jede einzelne Förderung zu nennen und darzustellen. Als Beispiel orientieren wir uns hier an der Förderbank nahe unserem Unternehmenssitz in Hamburg. Denn hier in Hamburg gibt es eine eigenständige Förder- und Investitionsbank, die sich IFB nennt. Deren Zuschussprogramm ist ebenfalls ziemlich vielseitig.

Förderprogramm “Wärmeschutz im Gebäudebestand”

Das Förderprogramm “Wärmeschutz im Gebäudebestand” bezieht sich auf die energetische Sanierung der Gebäudehülle, also die Dämmung des Daches, der Außenwände oder ein Fensteraustausch, bei Wohngebäuden aller Baujahre bis einschließlich 1994.

Weiter werden die Förderkonditionen werden in Form eines Zuschusses nach Maßnahmenfertigstellung ausgezahlt und beziehen sich in den meisten Fällen auf die Quadratmeter Fläche. So bekommt man beispielsweise 20€/m2 für die Außendämmung der Außenwände. Mehr noch bekommt man für den Austausch von wärmeschutzverglasten Fenstern, nämlich 70€/m2.

Förderprogramm ” Erneuerbare Wärme”

Das Förderprogramm “Erneuerbare Wärme” umfasst die Anlagentechnik mit großem Schwerpunkt auf die Solartechnik. Denn nachhaltige Anlagensysteme wie Pelletanlagen oder Wärmepumpen finden hier besondere Beachtung.  

Ähnlich wie beim Förderprogramm “Wärmeschutz im Gebäudebestand” orientieren sich die Förderhöhen hier an der Fläche oder der Leistung (in kW) der Anlagentechnik.

Daher sollte darauf Acht gegeben werden, welche Anlagentechnik man sich einbaut. Letztendlich sollten sie bei Fragen zu Details der jeweiligen Förderprogramme einen Energieberater kontaktieren. Dahingehend dürfen Sie gerne Kontakt zu einem unserer Energieberater aufnehmen.

Kumulierbarkeit mit Förderprogrammen der KfW & BAFA

Die Förderprogramme lassen sich zudem mit denen der KfW und BAFA kombinieren, sodass äußerst attraktive Fördersummen zustande kommen können. Dennoch sollte darauf geachtet werden, mit welchen von Beiden man die Förderungen kumuliert. Denn untereinander sind die KfW und das BAFA nicht kumulierbar.

Insbesondere Anlagen, die mit einer Warmwasser- und Heizungsunterstützenden Solarthermieanlage ausgestattet werden, profitieren von dieser Förderung. So ist in der Kombination mit der BAFA für eine Pelletanlage mit einer Warmwasser- und Heizungsunterstützenden Solarthermieanlage eine Förderung von bis zu 13.000€ möglich, wodurch sich die Technik äußerst attraktiv in den Vordergrund rückt.

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Haben Sie Fragen?

Haben Sie noch weitere ungeklärte spezifische Fragen zum Thema „Regionale Förderungen“? Das Institut für energetische Sanierung (INFENSA) steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.
Energieberatung Hamburg INFENSA Servicebereich

 

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